PATIENTENVERFÜGUNG etc.
Jeder kann in der letzten Lebensphase in eine Situation kommen, in der er nicht mehr selber über medizinische Maßnahmen entscheiden oder sich nicht mehr mitteilen kann. Der Gesetzgeber hat deshalb jedem das Recht eingeräumt, für diesen Fall seine Vorstellungen mitzuteilen und seine Entscheidungen für alle verbindlich festzulegen.
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