PATIENTENVERFÜGUNG etc.


Jeder kann in der letzten Lebensphase in eine Situation kommen, in der er nicht mehr selber über medizinische Maßnahmen entscheiden oder sich nicht mehr mitteilen kann. Der Gesetzgeber hat deshalb jedem das Recht eingeräumt, für diesen Fall seine Vorstellungen mitzuteilen und seine Entscheidungen für alle verbindlich festzulegen.

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Informationsschrift
In dieser ausführlichen Informationsschrift können Sie mehr zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erfahren.
 
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann seine Entscheidungen über Untersuchungen und Behandungen vorher schriftlich festlegen. An die Patientenverfügung sind Ärzte gebunden.
 
Vorsorgevollmacht
In einer Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson bestimmen, die dann die eigenen Entscheidungen gegenüber Anderen vertreten und durchzusetzen kann.
 
Betreuungsverfügung
Mit einer Betreuungsverfügung kann man gegenüber dem Amtsgericht Vorschläge zu der Vertrauensperson machen, von der man sich betreuen lassen möchte und von wem auf keinen Fall.
 
ascheprax.de
Dorothee Korbmacher
Fachärztin für Allgemeinmedizin

Dr. Julia Brandenburger
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Ascheweg 12
42369 Wuppertal

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